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   VG Halle, 13.08.2020 - 2 B 130/20   

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https://dejure.org/2020,45399
VG Halle, 13.08.2020 - 2 B 130/20 (https://dejure.org/2020,45399)
VG Halle, Entscheidung vom 13.08.2020 - 2 B 130/20 (https://dejure.org/2020,45399)
VG Halle, Entscheidung vom 13. August 2020 - 2 B 130/20 (https://dejure.org/2020,45399)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2020 - 2 B 130/20
    Ein Anspruch des Nachbarn auf bauordnungsbehördliches Einschreiten folgt aus §§ 79 S. 1, 57 Abs. 2 BauO LSA, wenn die bauliche Anlage nicht durch eine bestandskräftige Baugenehmigung gedeckt wird, die Anlage materiell rechtswidrig ist und den klagenden Nachbarn in seinen Rechten verletzt, dieser seine Abwehrrechte nicht verwirkt hat und das Ermessen der Behörde auf Null reduziert ist (OVG LSA, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 L 22/13 -, juris).

    Besteht ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht, muss die Behörde ihr Ermessen unterhalb der Schwelle der Ermessensreduzierung auf Null ordnungsgemäß ausüben (OVG LSA, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 L 22/13 -, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 -, NVwZ-RR 1997, 271 [273], RdNr. 31 in juris).

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2020 - 2 B 130/20
    Besteht ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht, muss die Behörde ihr Ermessen unterhalb der Schwelle der Ermessensreduzierung auf Null ordnungsgemäß ausüben (OVG LSA, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 L 22/13 -, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 -, NVwZ-RR 1997, 271 [273], RdNr. 31 in juris).
  • VG München, 17.09.2008 - M 1 E 08.3620

    Antrag des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2020 - 2 B 130/20
    Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen notwendig erscheint, § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, Regelungsanordnung (vgl. auch VG München, Beschluss vom 17. September 2008 - M 1 E 08.3620 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2020 - 2 M 93/20

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Mit Beschluss vom 13. August 2020 - 2 B 130/20 HAL - hat das Verwaltungsgericht unter entsprechender Auslegung des Antrags der Antragstellerin die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Beigeladenen unverzüglich vorläufige Maßnahmen zur der Sicherung des Hangs zum Grundstück der Antragstellerin mit der Straßenbezeichnung A-Straße, also zur Vermeidung des Abrutschens des Grundstücks der Antragstellerin auf das Grundstück des Beigeladenen, C-Straße, aufzugeben.
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